erweitertes Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie »Misshandlung von Schutzbefohlenen« oder »Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht«.
Voraussetzungen
- die Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
- das Führungszeugnis wird benötigt wird für
o die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
o eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
o eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle stellen. Der Antrag kann auch von einem gesetzlichen Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) gestellt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.