Kindertagesstätten und Schulen
Liebe Eltern,
hier finden Sie Informationen über die Kindertagesstätten, Horte, Grundschulen sowie weiterführende Schulen, Ansprechpartner, Adressen und vieles mehr.
Kindertagesstätten
Aufgaben der Kinderbetreuung
In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch der Kinderbetreuung in Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt.
Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita.
Kindereinrichtungen (Kitas) sollen durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder mit Benachteiligungen im Sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.
Da sich die Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien in einem rasanten gesellschaftlichen Wandel befinden, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, haben die Kitas zunehmend auch familienergänzende Aufgaben zu übernehmen.
Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kita sind in Konzepten für die jeweilige Kita verankert.
Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist in den Kitas "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.
Anmeldeverfahren
"Die Betreuung in den Kitas in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg ist in den Benutzungs- und der Gebührensatzungen geregelt. Neben den Kita in kommunaler Trägerschaft werden in der Welterbestadt Quedlinburg Kitas in Trägerschaft der AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM vorgehalten. Das Wahlrecht der Eltern ist auf die freien Kapazitäten beschränkt. Es wird empfohlen, vor der Anmeldung des Kindes ein Elterngespräch in der Wunschkita zu vereinbaren.
Die Anmeldung mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgt für die kommunalen Kitas in der Stadtverwaltung im
Grünhagenhaus und für die Kitas in freier Trägerschaft in der Kita des jeweiligen Trägers. Sie soll mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen.
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Welterbestadt Quedlinburg |
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Integratives Montessori Kinderhaus |
Integrative Kita Eigen-Sinn |
Kita Süderstadt-Anne Frank |
Kindertagesstätte Harzzwerge |
Kita Gernröder Spatzen |
Kindertageseinrichtungen freier Träger |
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Christliches Kinderhaus |
Kita “Kinderland Bummi“ |
Integrative Kita Sonnenkäfer |
DRK Kinderkrippe Mini & Maxi |