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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

In Sachsen-Anhalt werden in rund 2.600 Wahlbezirken etwa 22.000 Wahlhelfer benötigt (fünf bis neun Mitglieder pro Wahlvorstand), um den reibungslosen Ablauf der Wahl sowie eine korrekte und zügige Ergebnisfeststellung in der Wahlnacht zu gewährleisten.


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Welche Aufgaben haben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum (sogenanntes Wahllokal) eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und die Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Wahlhelfer während der Wahlzeit von 8:00 bis 18:00 Uhr im Wahllokal anwesend sind. Vielmehr können sich die Mitglieder des Wahlvorstandes tagsüber ablösen. Für Mitglieder eines Briefwahlvorstandes beginnt der Einsatz erst am Nachmittag des Wahltages.

Freiwillige, die als Wahlhelfer tätig sein möchten, können sich jederzeit bei ihrer Gemeinde melden.