Kindergarten
In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt. Jedes Kind hat bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Der Besuch ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Kindertagesstätten sollen durch Bildung, Erziehung und Betreuung die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder anregen, ihre sozialen Kompetenzen fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder Benachteiligungen im sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.
Da die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien einem raschen gesellschaftlichen Wandel unterliegt, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, müssen Kindertageseinrichtungen zunehmend familienergänzende Aufgaben übernehmen. Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kindertagesstätte sind in Konzeptionen für die jeweilige Kindertagesstätte verankert. Die integrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen ist in den Kindertagesstätten "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.
Anmeldung
Neben den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft gibt es in der Welterbestadt Quedlinburg Kindertagesstätten in Trägerschaft der AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM. Das Wahlrecht der Eltern ist auf freie Plätze beschränkt. Es wird empfohlen, vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit der gewünschten Kindertagesstätte zu führen. Eine Liste der Kindergärten finden Sie hier.
Wenn Sie sich für einen Kindergarten Ihrer Wahl entschieden haben und mit dem Kindergarten einen Termin vereinbart haben, findet die Anmeldung im Grünhagenhaus (Markt 2) statt. Eine Terminvereinbarung ist auch per E-Mail möglich: kita@quedlinburg.de
Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Impfpass (Ihr Kind MUSS gegen Masern geimpft sein),
- Ärztliches Untersuchungsheft,
- Sorgerechtserklärung (falls erforderlich) und
- Kindergeldbescheid (falls vorhanden)
Die Anmeldung sollte mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen. Die Gebühren für Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg finden Sie hier.
Für Kindergärten, die nicht in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg sind, wenden Sie sich bitte direkt an diese.