Einwohnerfragestunde durchführen
Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie an der Einwohnerfragestunde Ihrer Kommune teilnehmen.
Volltext
Sie haben als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse innerhalb der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Diese Fragen beziehen sich auf die Angelegenheiten der Kommune und, soweit vor Ort geregelt, zu den in der öffentlichen Sitzung zu beratenden Themen.
Eventuell lässt Ihre kommunale Vertretung Einwohnerfragestunden auch bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse zu.
Darüber hinaus können Sie als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Ortschaft der Gemeinde) bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse an der Einwohnerfragestunde teilnehmen und Ihre Fragen zu Angelegenheiten der Ortschaft stellen.
Voraussetzungen
Sie wohnen in der entsprechenden Kommune bzw. Ortschaft.
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Kommune oder Ortschaft. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie einen Identitätsnachweis dabeihaben.
Kosten
keine
Ansprechpunkt
Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat
Verfahrensablauf
Die Einwohnerfragestunde kann an den Anfang oder an das Ende einer Sitzung gelegt werden. Die Einzelheiten des Ablaufs einer Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und Ausschüsse regelt die jeweilige Geschäftsordnung. In der Hauptsatzung Ihrer jeweiligen Kommune finden Sie die Einzelheiten der Durchführung von Einwohnerfragestunden in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse.
Rechtsgrundlage(n)
- Geschäftsordnung der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag)
- Hauptsatzung der Gemeinde