Inhalt

Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Der Bebauungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  1. Textlichen Festsetzungen mit z.B. Angabe der Bestimmungen und Vorschriften zu der zulässigen Nutzung der Grundstücke, Bauweise, Gebäudehöhe, ...
  2. Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen.
  3. Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  4. Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Frist

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtskräftige Bebauungspläne der Welterbestadt Quedlinburg

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Welterbestadt Quedlinburg finden Sie hier. Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, wenden Sie sich bitte an die dort genannten Mitarbeiter.

Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erstellung eines Bebauungsplanes

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes zu beteiligen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung

Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt

Halberstädter Straße 45
Technisches Rathaus
06484 Quedlinburg