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Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

Volltext

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg