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Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen

Sie bauen Obst an und möchten hieraus gewonnenen Wein oder Apfelwein ausschenken? Dies müssen Sie vorher anzeigen.

Volltext

Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.

Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:

  • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
  • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

  • Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
    • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
    • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
  • Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen

Erforderliche Unterlagen

  • Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
    • Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
    • Ort des Herstellerbetriebes,
    • der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Frist

Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen,  wenn alle Angaben vollständig sind

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gewerbewesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg