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Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes

Naturschutzgebiete

Innerhalb der Einheitsgemeinde sind 6 Naturschutzgebiete vorhanden.

An der nördlichen Gemeindegrenze liegt das NSG „Heidberg“, welches bewaldete und offene Flächen umfasst. Im Nordwesten befindet sich das Naturschutzgebiet „Harslebener Berge und Steinholz“, welches in seiner Abgrenzung identisch mit dem FFH-Gebiet „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ ist. Das im Westen des Gemeindegebietes gelegene NSG „Münchenberg“ wird vollständig vom FFH-Gebiet „Münchenberg bei Stecklenburg“ überlagert. Zentral innerhalb des bewaldeten Bereiches im südlichen Teil der EG Stadt Quedlinburg liegt das verhältnismäßig kleine Naturschutzgebiet „Anhaltinischer Saalstein“. Südwestlich davon an der Gemeindegrenze liegt mit dem „Spaltenmoor“ ein weiteres NSG. Es wird vollständig vom FFH-Gebiet „Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn“ überlagert. In den südwestlichen Grenzbereich des Gemeindegebietes ragen kleinere Teile des überwiegend außerhalb befindlichen Naturschutzgebietes „Oberes Selketal“ hinein.

Code Name Gesamtfläche (ha)
NSG 0062 Harslebener Berge und Steinholz 251,5
NSG 0065 Münchenberg 39,6
NSG 0066 Anhaltinischer Saalstein 6,5
NSG 0067 Spaltenmoor 82,2
NSG 151 Heidberg 117,8
NSG 178 Oberes Selketal 1.739,3
Landschaftschutzgebiete

Der gesamte bewaldete, südliche Teil des Gebietes der Einheitsgemeinde ist, bis auf einige kleine Teilbereiche, vollständig von dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ überlagert. Zudem liegen größere Teilbereiche im Westen und Norden des Gemeindegebietes innerhalb dieses Landschaftsschutzgebietes, welches sich westlich und südlich außerhalb der Gemeindegrenzen fortsetzt. Südöstlich der Kernstadt Quedlinburg liegt das Landschaftsschutzgebiet „Seweckenberge“, welches sich vollständig auf Quedlinburger Stadtgebiet befindet.

Code Name Gesamtfläche (ha)
LSG 0032 QLB Harz und nördliches Harzvorland 31.880,9
LSG 0099 OLB Seweckenberge 383,1
Naturdenkmale

Weitere im Stadtgebiet befindliche Naturdenkmale im Sinne den Bundesnaturschutzgesetzes sind:

  • Geologische Naturdenkmale (5)
  • Baum-Naturdenkmale (6)
  • Flächennaturdenkmale (18)
  • geschützter Park (1)