Schiedsstelle
Schiedspersonen führen auf Antrag Schlichtungsverfahren im Bereich bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung) durch.
Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Die Schlichtung ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung finden.
Seit 1. November 2017 hält die Welterbestadt Quedlinburg eine Schiedsstelle für die Kernstadt und ihre Ortsteile Bad Suderode, Gernrode, Morgenrot, Münchenhof und Quarmbeck vor. Ihr Sitz befindet sich in der Außenstelle der Stadtverwaltung Quedlinburg im Rathaus der Ortschaft Gernrode. Betreut wird die Schiedsstelle durch die vorsitzende Schiedsperson, Klaus Mansfeldt.
Mögliche Änderungen werden rechtzeitig hier und im Amtsblatt der Welterbestadt Quedlinburg bekannt gegeben.
Weiterhin können Sie bei Bedarf Ihre Anfragen an das Justiziariat der Welterbestadt Quedlinburg unter 03946/905-558 richten, welche diese an die Schiedsperson weiterleitet.