Häusliche Gewalt
In einer Ehe oder einer nichtehelichen Partnerschaft darf es zu keiner Gewaltanwendung in der Paarbeziehung und in der Familie lebender Kinder kommen.
Rufen Sie bitte im Falle einer konkreten Gewaltanwendung unmittelbar die Polizei unter der Notrufnummer 110 an.
Das Polizei Revierkommissariat in Quedlinburg befindet sich in der Schillerstraße 3 in Quedlinburg. Die Dienststelle ist rund um die Uhr geöffnet und unter der Rufnummer
03946 9770 erreichbar.
Die Polizei ist berechtigt, gewalttätige Personen für eine befristete Zeit aus der Wohnung zu verweisen und einen Platzverweis zu erteilen. Es kann sofort eine Strafanzeige erstattet werden.
Im Bereich der Welterbestadt Quedlinburg mit ihren Ortsteilen Stadt Gernrode sowie Bad Suderode können sich hilfesuchende Frauen mit ihren Kindern jederzeit mit dem zuständigen Frauen- und Kinderschutzhaus (Frauenhaus) in Ballenstedt in Verbindung setzen.
Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Ballenstedt wird von der Caritas betrieben und ist wie folgt erreichbar:
Telefon: 039483 8685 oder +49 39483 8685
Notruf: 0171 8537459 oder +49 171 8537459
E-Mail: frauenhaus-ballenstedt@caritas-halberstadt.de
Auskünfte und Hilfestellung erhalten von Gewalt bedrohte Frauen natürlich auch von Frau Samantha Mantel, der Gleichstellungsbeauftragten der Welterbestadt Quedlinburg. Eine Kontaktaufnahme mit Frau Mantel ist auch in englischer und französischer Sprache möglich. Sollte der Kontakt in anderen Fremdsprachen erfolgen, verwendet Frau Mantel den Google Translator.
Frau Mantel ist während der üblichen Erreichbarkeitszeiten wie folgt erreichbar:
Stadtverwaltung Quedlinburg, Grünhagenhaus, Markt 2 in Quedlinburg
Telefon: 03946 905-746 oder +49 3946 905-746
E-Mail: samantha.mantel@quedlinburg.de
Die Evangelische Kirchengemeinde Quedlinburg bietet Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, eine pastorale Unterstützung an.
Das Evangelische Gemeindebüro befindet sich im „Ritterhaus“, Carl-Ritter-Straße 16, in Quedlinburg. Telefonisch ist das Gemeindebüro unter der Rufnummer 03946 916060 erreichbar.
Bei Fällen von häuslicher Gewalt können gefährdete Frauen für sich und ihre Kinder jederzeit bei der Rechtsantragstelle des jeweiligen Amtsgerichts (zum Beispiel: Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg, Telefonnummer 03946 710) oder natürlich auch über einen Rechtsanwalt Maßnahmen zum Schutz nach dem Gewaltenschutzgesetz beantragen.
Im Rahmen des Gewaltenschutzgesetzes kann das Amtsgericht unmittelbar nach Stellung eines solchen Antrages im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen Beschluss erlassen, dass zum Beispiel dem Partner verboten wird, die Wohnung zu betreten, sich Ihnen und Ihren Kindern oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern, Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, dem Kindergarten oder der Schule der Kinder, in Freizeiteinrichtungen und beim Einkauf, das Opfer zu treffen (sollte es dennoch dazu kommen, hat sich die gewalttätige Person umgehend zu entfernen), Kontakt (z.B. über Post, Telefon oder E-Mail) mit Ihnen aufzunehmen, Ihnen oder Ihren Kindern gegenüber körperliche Gewalt auszuüben oder Sie zu bedrohen.
Ein Verstoß gegen diese Schutzanordnung des Amtsgerichts wird Haft oder einer Geldstrafe geahndet.
Es kann Ihnen zugesichert werden, dass alle Behörden und Einrichtungen, die Sie kontaktieren möchten, der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen und Ihr Anliegen äußerst vertrauensvoll behandeln werden.
Bitte scheuen Sie sich nicht, uns oder andere genannte Hilfsstellen aufzusuchen. Wir helfen, beraten oder unterstützen Sie gern!
Eine ausführliche Version zu diesem Thema mit zahlreichen weiteren Hinweisen finden Sie als PDF auf dieser Webseite.