Anmeldung in der Stadt
Wer in die Welterbestadt Quedlinburg zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist eine schriftliche Bestätigung des Vermieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person (Vermieterbestätigung) vorzulegen. Ihr Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann Ihren Einzug auch direkt bei der Meldebehörde bestätigen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters und, wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Datum des Einzugs,
- Anschrift der Wohnung und
- Namen der meldepflichtigen Personen nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
Zur Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Über die Anmeldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Bestätigung (amtliche Meldebestätigung). Eine Online-Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bitte kommen Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Öffnungszeiten direkt zum Einwohnermeldeamt.
Montag: 9:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr