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Kindertagesstätten und Schulen

Liebe Eltern, 

hier finden Sie Informationen über die Kindertagesstätten, Horte, Grundschulen sowie weiterführende Schulen, Ansprechpersonen sowie Adressen und vieles mehr.

Aufgaben der Kinderbetreuung

In Sachsen-Anhalt ist der Rechtsanspruch der Kinderbetreuung in Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geregelt.
Jedes Kind hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita.
Kindereinrichtungen (Kitas) sollen durch allgemeine und erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und Benachteiligungen ausgleichen. Kinder mit Behinderungen oder mit Benachteiligungen im Sozial-emotionalen Bereich sollen gezielt gefördert werden.
Da sich die Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien in einem rasanten gesellschaftlichen Wandel befinden, Kinder häufig in Kleinstfamilien aufwachsen und sich die Rahmenbedingungen in den Familien verändern, haben die Kitas zunehmend auch familienergänzende Aufgaben zu übernehmen.
Die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit jeder Kita sind in Konzepten für die jeweilige Kita verankert.
Eine integrative Betreuung von Kindern mit Behinderung ist in den Kitas "Eigen-Sinn", "Sonnenkäfer" und im Montessori Kinderhaus möglich.

Anmeldeverfahren Kindertagesstätten

Die Betreuung in den Kitas in Trägerschaft der Stadt Quedlinburg ist in den Benutzungs- und der Gebührensatzungen geregelt. Neben den Kita in kommunaler Trägerschaft werden in der Welterbestadt Quedlinburg Kitas in Trägerschaft der AWO, der Lebenshilfe, des DRK und des CVJM vorgehalten. Das Wahlrecht der Eltern ist auf die freien Kapazitäten beschränkt. Es wird empfohlen, vor der Anmeldung des Kindes ein Elterngespräch in der Wunschkita zu vereinbaren.
Die Anmeldung mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgt für die kommunalen Kitas in der Stadtverwaltung im
Grünhagenhaus und für die Kitas in freier Trägerschaft in der Kita des jeweiligen Trägers. Sie soll mindestens einen Monat vor dem Aufnahmetermin erfolgen.



Digitalpakt Schule

Fördermaßnahme „Digitalpakt Schule 2019-2024“ gem. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule (DigitalPakt-Richtlinie)

Aufbau und Verbesserung der passiven und aktiven Infrastrukturkomponenten an der

  • Marktgrundschule
  • Neustädter Grundschule
  • Grundschule „Am Heinrichsplatz“
  • Integrationsgrundschule „Am Kleers“
  • Grundschule „Am Hagenberg“ in Gernrode

Für die Schaffung bzw. Optimierung effizienter lernförderlicher digitaler Infrastrukturen für Schulen, die Weiterentwicklung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019 bis 2024 zur Verfügung.

Die Grundlage des Förderprogramms DigitalPakt Schule bildet die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“.

Insgesamt 137.582.000 Euro stehen dem Land Sachsen-Anhalt mit der Unterstützung des Bundes zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zur Verfügung.

Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der DigitalPakt-Richtlinie erhält die Welterbestadt Quedlinburg insgesamt rund 340.000,00 Euro Fördermittel des Bundes.. Weitere benötigte finanzielle Mittel stellt sie durch Eigenmittel zur Verfügung.

Folgende Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden einschließlich Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme können mithilfe dieser Fördermaßnahme umgesetzt werden:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung sowie flankierende Verkabelungsmaßnahmen im Schulgebäude und/oder auf dem Schulgelände
  • Aufwendungen für schulisches WLAN
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale)
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln) zum Betrieb der Schule
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets)