Laufende Prozesse
Derzeit laufen verschiedene Verfahren, Prüfungen und Erstellungen von Gutachten. Hier gibt es einen Überblick.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Über den Zeitraum von einem Jahr werden seit März 2025 die vorhandenen Arten auf dem Vorhabengebiet erfasst.
- Erste Ergebnisse der Bestanderfassung liegen Anfang 2026 vor
Weltkulturerbeverträglichkeitsprüfung
- Bisher haben zwei Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden. Teilnehmer der Arbeitsgruppe sind ICOMOS (Vertreter der UNESCO in Deutschland), Auswärtiges Amt (Koordinierungsstelle Welterbe), Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Denkmalschutzbehörden, Herr Prof. Kloos (beauftragtes Büro zur Durchführung der Prüfung), Investoren und die Welterbestadt Quedlinburg.
- Zu den bisherigen Themen (Methodik, Kulturhistorische Analyse, Grundlagen landschaftliche Sensitivität) wurde Einigkeit erzielt.
- Derzeit werden die Sichtpunkte/Sichtachsen abgestimmt, welche untersucht werden müssen. Hierbei handelt es sich aller Voraussicht nach um 19 Stück. Der nächste Termin ist Anfang Dezember.
Zielabweichungsverfahren
- Industrie- und Gewerbegebiet: Der Antrag wurde am 07.08.2025 im Stadtrat beschlossen. Derzeit liegt er bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz zur Bearbeitung. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 20.10.2025 bis 24.11.2025. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
- Energiegebiet: Der Antrag wurde am 09.10.2025 im Stadtrat beschlossen. Der Antrag wurde am 10.10.2025 an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz gestellt.
- Die Kosten für die Durchführung der Verfahren trägt der Investor.
Städtebaulicher Vertrag
- Drei Verträge sind vorgesehen: Planleistungen, Erschließung, Folgekosten.
- Der Vertrag über die Planleistungen liegt im Entwurf vor. Dieser wird dem BauQ am 13.11.2025, dem HFA am 20.11.2025 und dem Stadtrat am 04.12.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Für die beiden anderen Verträge gibt es derzeit noch keinen abgestimmten Entwurf. Allerdings sind sich die Vertragsparteien einig diese abzuschließen. Als Voraussetzung hierfür müssen jedoch noch Planleistungen und Abstimmungen erfolgen.
Infrastruktur
- Als verkehrliche äußere Erschließung werden die Landesstraßen 66 und 85 verkehrstechnisch genutzt. Hierzu wird ein verkehrstechnisches Gutachten erarbeitet.
- Die verkehrliche innere Erschließung geht zu Lasten der Vorhabenträger.
- Für die Erschließung mit Strom werden die vorhandenen, das Gebiet querenden Leitungen genutzt (380 kV, 110 kV). Wobei diese nur die Lastspitzen abdecken sollen. Die eigentliche Stromversorgung der Industriefläche soll mit dem Energiepark abgedeckt werden.
- Eine Gas-Erschließung ist nicht vorgesehen.
- Bezüglich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung werden Gespräche mit dem ZVO geführt
Bauleitplanung
- Die Planung ruht solange, bis die Ergebnisse der Welterbeverträglichkeitsprüfung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Abstimmung zu den Erschließungsmaßnahmen und weiterer notwendiger Gutachten (z. B. Schallschutz) vorliegen.