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Aktuelles aus Quedlinburg: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan

vom 01.06.2023 bis einschließlich 29.06.2023

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Welterbestadt Quedlinburg befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.


Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Link zur Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.

Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung eines Vorentwurfes für einen Lärmaktionsplan.
Der Vorentwurf zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) in der Welterbestadt Quedlinburg lag in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich 29.06.2023 öffentlich aus.

Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Welterbestadt Quedlinburg zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

Sie hatten bis zum 13.07.2023 die Möglichkeit Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.