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Hund anmelden

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Fristen

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 - 50,00 Euro
    Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
  • Gebühr: 10,00 - 50,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

Siehe auch

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.2 Steuern

Fachbereich 1 Finanzen, Bildung, Jugend und Sport

Markt 1
Rathaus
06484 Quedlinburg

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg