Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Rechtsgrundlage(n)
Flächennutzungsplan der Welterbestadt Quedlinburg
Den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Welterbestadt Quedlinburg finden Sie hier. Möchten Sie den Flächennutzungsplan vor Ort einsehen, wenden Sie sich bitte an die dort angegebenen Mitarbeiter.