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Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen

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Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Anträge / Formulare

Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

Siehe auch

  • Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg