Lärmschutz
Wie empfinden Sie das Geräusch plätschernden Wassers? Oder das eines vorbeifahrenden Autos? Geräusche werden erst dann zu Lärm, wenn sie uns belästigen. Lärm kann Menschen aber nicht nur unangenehm sein und stören, sondern auch tatsächlich unsere Gesundheit beeinträchtigen.
Gesetzliche Grundlagen wurden geschaffen, um Lärm zu minimieren und damit gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken.
Gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie), umgesetzt in deutsches Recht durch § 47 BImSchG, erarbeitet die Welterbestadt eine Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen. Für die Planung der Lärmaktionspläne sind die Kommunen zuständig, für die praktische Umsetzung zum Beispiel Straßeneigentümer, Verkehrsbehörden oder das Eisenbahnbundesamt, das Maßnahmen an die Bahngesellschaften delegiert.
Ausgangsbasis der Lärmaktionsplanung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in Lärmkarten zu dokumentieren ist. Die Erstellung der Lärmkarten erfolgt in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen in Stufen.
Was beinhaltet die Lärmkartierung?
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in allen Mitgliedstaaten der EU alle fünf Jahre strategische Lärmkarten erstellen werden. Ziel der strategischen Lärmkartierung ist es, wesentliche Lärmquellen zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) hat die Lärmkarten für Bundes- und Landesstraßen 2022 in Sachsen-Anhalt aktualisiert.
Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes ist dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen worden. Die hier erarbeiteten Lärmkarten stehen online zur Verfügung.
Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger in der Welterbestadt Quedlinburg betroffen sind. Durch die Verknüpfung von Immissionspegeln mit Betroffenenzahlen ist erkennbar, wo die Lärmbelastung im Stadtgebiet besonders groß ist. Um diese Lärmschwerpunkte kümmert sich die kommunale Lärmminderungspolitik.
Strategische Lärmkarten für die Welterbestadt Quedlinburg
Innerhalb des Hoheitsbereichs der Welterbestadt Quedlinburg liegen folgende Hauptverkehrsstraßen, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von mindestens 8.200 Kfz/24h (3 Mio. Kfz/Jahr) aufweisen:
A 36, L 66n, L 85, L 92, L 241, L 242, L 243
Auszug aus dem Amtlichen Straßeninformationsdienst Sachsen-Anhalt (ASID ST)
© basemap.de / BKG 2022 | © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022
Der Schienenverkehrslärm an bundeseigenen Eisenbahnstrecken wird ab einer Zugbewegungen von mehr als 30.000 pro Jahr kartiert. Diese Grenze wird in der Welterbestadt Quedlinburg nicht überschritten. Eine Kartierung wurde nicht vorgenommen.
Der Verkehrslandeplatz Ballenstedt-Harz wurde, in Bezug auf den Fluglärm, nicht kartiert, weil er mit weniger als 50.000 Flugbewegungen jährlich kein Großflughafen ist. In Asmusstedt liegen die Flugbewegungen bei 15.000 bis 20.000 im Jahr. Außerdem sind die Lärmgrenzwerte des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm deutlich unterschritten.
In den strategischen Lärmkarten wurde die Lärmbelastung dargestellt und die betroffenen Personen ermittelt. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung bestimmt, in die neben den Emissionsdaten der relevanten Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände eingehen.
Ergebnisse der Lärmkartierung
In der Welterbestadt Quedlinburg sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:
- An den Fischteichen
- Chausseestraße / Bad Suderode
- Donndorfstraße
- Gernröder Chaussee / Gernrode
- Gernröder Weg
- Kleersstraße
- Magdeburger Straße
- Oeringer Straße
- Otto-Franke-Straße / Gernrode
- Quedlinburger Straße /Gernrode
- Suderöder Straße / Gernrode
- Walter-Rathenau-Straße / Gernrode
- Wilhelm-Pieck-Straße / Gernrode
Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonen-Bänder
In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder (gemäß 34. BImSchV § 4, Abs. 4) liegen, dargestellt:
Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen im Tag-Abend-Zeitraum LDEN | |||||
---|---|---|---|---|---|
LDEN in db(A) | ab 55 - 59 | ab 60 - 64 | ab 65 - 69 | ab 70 - 74 | ab 75 |
Anzahl Betroffener Straßenverkehr | 469 | 390 | 299 | 123 | 1 |
Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen im Nacht-Zeitraun LNight | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
LNight in db(A) | ab 45 - 50 | ab 50 - 54 | ab 55 - 59 | ab 60 - -64 | ab 65 - 69 | ab 70 |
Anzahl Betroffener Straßenverkehr | 544 | 414 | 273 | 165 | 2 | 0 |
Lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten, dargestellt:
Angaben über lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser | |||
---|---|---|---|
LDEN in db(A) | > 55 | > 65 | > 75 |
Fläche in km² | 16,95 | 3055 | 0,67 |
Wohnungen (Anzahl) | 409 | 201 | 0 |
Schulgebäude (Anzahl) | 2 | 0 | 0 |
Krankenhausgebäude (Anzahl) | 0 | 0 | 0 |
Bei den betroffenen Wohnungen handelt es sich um die oben genannten Bereiche.
In die vom Lärm belasteten Fläche fallen folgende Schulgebäude:
- Berufsbildende Schule JPC Heinrich-Mette – Weyhestraße 1
- Grundschule Gernrode – Starenweg 18
Angaben über die geschätzte Zahl von gesundheitsschädlichen Auswirkungen
Die Angaben zur geschätzten Anzahl von Fällen ischämischer Herzkrankheiten (Erkrankungen der Herzkranzgefäße), starker Belästigung oder starker Schlafstörung aufgrund der Umgebungslärmbelastung in einem Gebiet sind aus epidemiologischen Forschungsergebnissen abgeleitete statistische Größen, die nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/367 berechnet werden. Die tatsächliche Anzahl realer Fälle in einem bestimmten Gebiet wird hierdurch nicht abgebildet.
Angaben über die geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen | |||
---|---|---|---|
Fälle ischämischer Herzkrankheiten | Fälle starker Belästigung | Fälle starker Schlafstörung | |
Anzahl Betroffener | 1 | 236 | 57 |
Wie läuft die Lärmaktionsplanung ab?
Der Ablauf der Lärmminderungsplanung in der Welterbestadt Quedlinburg gliedert sich in mehrere Arbeitsphasen:
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz legt in § 47d (3) fest: "Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.“ Das Verfahren wird durch die zuständigen Behörden (Gemeinden) festgelegt. Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit werden, in Anlehnung an das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zweiphasig durchgeführt:
- Beschluss des Stadtrates, einen Lärmaktionsplan aufzustellen;
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: „Anhörung der Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne“;
- Frühzeitige Behördenbeteiligung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange;
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Anregungen und Einarbeitung in den Planentwurf;
- Fortgeschrittene Öffentlichkeitsbeteiligung: „rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung mitzuwirken“;
- Fortgeschrittene Behördenbeteiligung / Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Welterbestadt Quedlinburg befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Link zur Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung eines Vorentwurfes für einen Lärmaktionsplan.
Der Vorentwurf zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) in der Welterbestadt Quedlinburg lag in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich 29.06.2023 öffentlich aus.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Welterbestadt Quedlinburg zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
Sie hatten bis zum 13.07.2023 die Möglichkeit Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.
zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für Lärmaktionsplan
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Welterbestadt Quedlinburg befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Der Vorentwurf zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) in der Welterbestadt Quedlinburg wurde vom 01.06.2023 bis einschließlich 29.06.2023 öffentlich ausgelegt (erste Öffentlichkeitsbeteiligung).
Dieser wurde durch Maßnahmenvorschläge ergänzt und lag in der Zeit vom 09.01.2024 bis 09.02.2024 erneut öffentlich aus.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Welterbestadt Quedlinburg zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
Beschlussfassung
Der Lärmaktionsplan der Welterbestadt Quedlinburg, gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ist durch Beschluss des Stadtrates der Welterbestadt Quedlinburg am 30.05.2024 in Kraft getreten.
Die Veröffentlichung hierzu erfolgt am 30.06.2024 im Amtsblatt "Qurier" der Welterbestadt Quedlinburg.