Informationen zum Wohngeld
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu bezahlen, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Sie erhalten Wohngeld als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin einer Wohnung sind. Wenn Sie Eigentümer oder Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sind, erhalten Sie Wohngeld als Lastenzuschuss. Auch als Mieter bzw. Mieterin eines WG-Zimmers oder als Heimbewohner bzw. Heimbewohnerin können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Ihr Anspruch hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Miete, Ihrem Einkommen und von der Anzahl Ihrer Haushaltsmitglieder ab. Zum 1. Januar 2023 trat das "Wohngeld Plus" in Kraft. Damit sind deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt, auch in der Welterbestadt Quedlinburg und ihren Ortsteilen. Ob ein Haushalt Wohngeld erhalten kann, wird individuell ermittelt.
Wohngeldanträge können schriftlich und per E-Mail gestellt werden. Hier finden Sie die entsprechenden Ansprechpersonen:
Ansprechpersonen gemäß Familiennamen
Die Wohngeldstelle ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich. Wenn Sie Empfänger sogenannter Transferleistungen sind, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.