Fachbereich 3 Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
                                                    Welterbestadt Quedlinburg
                                                    
                                                Halberstädter Straße 45
 Technisches Rathaus
 06484 Quedlinburg
                                            
- Raum: 216 (Fachbereichsleitung)
 - Raum: 217 (Assistenz der Fachbereichsleitung)
 - Telefon: +49 3946 905-700 (Fachbereichsleitung)
 - Telefon: +49 3946 905-701 (Assistenz der Fachbereichsleitung)
 - Fax: +49 3946 905-9700
 - E-Mail: bauamt@quedlinburg.de
 
Untergeordnete Adressen
Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung Sachgebiet 3.2 Hoch- und Tiefbau, Gebäudemanagement Sachgebiet 3.3 Bauhof Sachgebiet 3.4 StiftsbergZuständig für 24 Dienstleistungen
- Anliegerbescheinigung beantragen
 - Auskunft über den Winterdienst erhalten
 - Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
 - Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zum Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen beantragen
 - Baum- und Umweltschäden melden
 - Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
 - Bestattung durchführen
 - Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
 - Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen
 - Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
 - Erdbestattung durchführen lassen
 - Erschließungsbeitrag zahlen
 - Feuerbestattung durchführen
 - Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen
 - Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.
 - Schäden an öffentlichen Einrichtungen melden
 - Sich an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept zum Stadtumbau beteiligen
 - Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
 - Spielplatzbeschädigung melden
 - Störung der Straßenbeleuchtung melden
 - Straßenschaden an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden
 - Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen
 - Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
 - Waldbestattung durchführen