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Kultur- und Sportförderung der Welterbestadt Quedlinburg

Förderleitlinie für die Bereiche Kultur und Sport

Die Welterbestadt Quedlinburg fördert im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge Vereine, Initiativgruppen und Einzelinitiativen in den Bereichen Kultur und Sport auf Antrag. Die Bewilligung von Zuschüssen im Rahmen der Haushaltsmittel gemäß den ortsrechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Tourismus, Kultur, Bildung, Kinder und Jugend, Soziales und Sport ist Angelegenheit der selbstständigen Beschlussfassung des Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses (KTS) der Welterbestadt Quedlinburg (Hauptsatzung der Welterbestadt Quedlinburg gemäß Anlage 1 IV Ziffer (2) a).

Nach Beschlussfassung durch den zuständigen Ausschuss wird der Förderzuschuss auf Grundlage einer schriftlichen Bewilligung ausgezahlt. Wenn die Mittel nicht dem angegebenen Förderzweck verwendet werden, sind diese in entsprechender Höhe zurückzuzahlen.

Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Antragstermine

-          spätestens vier Wochen vor entsprechender KTS-Sitzung

Antragsberechtigt

-          Rechtsfähig gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Welterbestadt Quedlinburg und ihren Ortsteilen. Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit kommt in einer Anerkennung des zuständigen Finanzamtes zum Ausdruck.

-          Antragssteller, wenn ihr Vorhaben auf das Stadtgebiet und / oder die Ortsteile der Welterbestadt Quedlinburg bezogen ist

Fördergegenstände

-          Projekte, Maßnahmen und Initiativen

(u. a. Musik, darstellende und bildende Kunst, Filmkunst, Literatur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege, Vereins- und Breitensport)

-          Vorhaben, die inhaltlich oder in der Form neue, beispielhafte Versuche der Kulturarbeit darstellen oder nationale und internationale Sportwettkämpfe bzw. Meisterschaften betreffen

Art der Förderung

-          Projektförderung

-          Einzelförderung

-          Ausnahmefall: institutionelle Förderung, wenn an der Erbringung der laufenden Leistungen ein besonderes städtisches Interesse besteht und ein Jahresarbeitsprogramm vorgelegt wird, aus dem die Darstellung der Inhalte und Veranstaltungen hinreichend deutlich wird

Form der Förderung

-          Anteilsfinanzierung nach Vorlage eines Finanzierungsplans

Zuwendungsfähig:

-          Aufwandsentschädigungen, Honorare

-          Sachausgaben (Arbeits-, Verbrauchs- und Werbematerial)

-          technische Geräte

-          Druckkosten

-          Ausstattung für kulturelle und künstlerische Zwecke

-          Mieten, wenn sie in einem konkreten Zusammenhang zum Vorhaben stehen

-          Fahrtkosten

-          Öffentlichkeitsarbeit

-          Gebühren und Auslagen

-          Ausstattung von Sportstätten, die nicht zur Pflichtaufgabe der Gemeinde gehören (Schulsport), z. B. Großsportgeräte über 1.000,00 € (als Anteilsfinanzierung)

Festgelegte Höhe des zu gewährenden Förderzuschusses

Der Kultur- Tourismus- und Sozialausschuss der Welterbestadt Quedlinburg sieht von einer Festlegung einer Maximalsumme des zu vergebenen Förderzuschusses ab und entscheidet in seinem Ermessensspielraum.

Antragsform

-          Ausführliche Projektbeschreibung

-          Kosten- und Finanzierungplan

-          Ausweis der vorhandenen Eigen- oder Drittmittel im Finanzplan

-          Angaben zu Förderungen durch die Welterbestadt Quedlinburg in zurückliegenden Jahren

Abrechnung

Die Abrechnung des Förderzuschusses erfolgt im Rahmen eines Verwendungsnachweises, in dem alle Ein- und Ausgaben des Projektes aufgeführt sein müssen. Auf Verlangen des Zuschussgebers können alle Originalbelege zur Ansicht eingefordert werden.

Wünschenswert ist bei erfolgter Gewährung eines Förderzuschusses, dass der Empfänger sich bei gesellschaftlichen Veranstaltungen der Welterbestadt Quedlinburg einbringt.

Stand: 09.11.2023


Ihre Ansprechpartner für die Anträge auf Förderzuschuss:

Bereich Kultur: Fachbereichsleiterin Marion Goldbeck

Bereich Sport: Sachgebietsleiter Dennis Kusch