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Stadtsanierung


Städte und Gemeinden stehen regelmäßig vor Herausforderungen im Bereich der Stadtentwicklung. Der wirtschaftliche und demographische Strukturwandel birgt neben den städtebaulichen Herausforderungen ein hohes Anpassungserfordernis, um auch in Zukunft einen qualitativen Beitrag für ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld leisten zu können. Die Welterbestadt Quedlinburg kann auf über 30 Jahre Stadtsanierung und Stadterneuerung zurückschauen. Die positive Entwicklung im Bestand der Quartiere und Stadtteile konnte mit Hilfe der Stadtentwicklung, städtebaulichen Förderungen und der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, den privaten Eigentümern und den Akteuren insgesamt vor Ort realisiert werden.



Ziel der Arbeit des Bereichs Stadtsanierung/ Städtebauförderung ist es, mit Hilfe des besonderen Städtebaurechts (Baugesetzbuch) die städtebaulichen und sozialen Missstände in Quartieren und Stadtteilen zu bewältigen. Dazu gehört die klassische Sanierung mit der Beseitigung städtebaulicher Missstände sowie der Sanierung von Substanz- und Funktionsschwäche. Gemeinsam konnte so in den Quartieren und Stadtteilen die Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes verbessert werden, die Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Dienstleistung und Handel, Kultur und Freizeit verträglich gestaltet und die soziale Infrastruktur gestärkt werden.

Die Stadtsanierung ist ein stetiger Prozess von Erhalt und Erneuerung. Durch die förmliche Festlegung von abgegrenzten Bereichen der Stadt ist es möglich, die Sanierung durch die Instrumente des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 191 BauGB) und die Städtebauförderung zu unterstützen. In diesen Sanierungsgebieten setzt die Stadt sukzessiv Vorhaben um, um die städtebauliche Ordnung in diesen Bereichen wiederherzustellen. Solche Vorhaben können Grundstücksneuordnungen, Erneuerung von Straßen und Plätzen oder auch die Modernisierung von Gebäuden sein.