Inhalt

Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ 

Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie nachfolgend. Falls keine Bebauungspläne aufgelistet sind, werden momentan keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Bitte schauen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.

B-Plan Nr. 2 "Galgenberg" 3. Änderung

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 den Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg" gefasst. Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 10 Wohngebäuden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung überplant den nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg“. Der Bebauungsplan befindet sich nordöstlich des Stadtkerns der Welterbestadt Quedlinburg. Nordwestlich angrenzend verläuft die öffentliche Straße „Lehofsweg“. Jenseits des „Lehofsweges“ sind im Nordwesten intensiv bewirtschaftete Ackerflächen vorhanden. Im Nordosten und Osten begrenzen ebenfalls Ackerflächen das Plangebiet. Südlich anschließend liegt die bestehende Eigenheimbebauung der Galgenbergsiedlung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine rote Linie kenntlich gemacht.


Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 06.11.2023 bis 08.12.2023

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg" liegt im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1 und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags von 8:00 – 13:00 Uhr
donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr
dienstags von 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.

Im Technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um
• die Planzeichnung des Bebauungsplanes,
• die Begründung zum Bebauungsplan mit Landespflegerischem Fachbeitrag und Wasserwirtschaftlichem Fachbeitrag

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Galgenberg" vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vorbringung mündlich zur Niederschrift.

per E-Mail
editha.niewiera@quedlinburg.de 

per Post
Welterbestadt Quedlinburg
Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Markt 1
06484 Quedlinburg

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das im Internet auf der rechten Seite ausliegt.

Plansicherstellungsgesetz:
Unter Anwendung des § 2 Abs, 1 PlanSiG kann von der in der Hauptsatzung geregelten ortsüblichen Bekanntmachungsform abgewichen werden. Die Einsichtnahme der Unterlagen ist nur mit vorheriger Terminabstimmung (03946/905–717) möglich.

Quedlinburg, den 04.10.2023


Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg