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Datenschutzhinweise für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Welterbestadt Quedlinburg immer um zahlreiche motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst, welche für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich sind.

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und auf Grundlage der

entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der Auszahlung der Erfrischungsgelder und zur Information unserer Wahlhelfer/-innen genutzt. Die angegebene Telefonnummer erhält die jeweilige Leitung des Wahlvorstandes in den Wahllokalen zwecks Schichteinteilung vor dem Wahltermin.

Wir erheben von Ihnen folgende Daten:

 Name, Geburtsdatum und Anschrift

 Kontaktdaten

 Angaben zum Wahlrecht (durch Abfrage/Abgleich aus/mit dem Melderegister)

■ da nur Wahlberechtigte als Wahlhelfer berufen werden sollen.

Darüber hinaus speichern wir folgende Angaben:

 bisherige Berufungen und dabei ausgeübte Funktion

■ zur Ehrung langjähriger Wahlhelfer und

■ zur Einschätzung der Eignung für leitende Funktionen im Wahlvorstand, die Welterbestadt Quedlinburg bemüht sich,

nur erfahrene Wahlhelfer als Wahlvorsteher oder Schriftführer einzusetzen.

Grundlage für die Datenerhebung sind unter anderem – ohne, dass diese Aufzählung Ausschließlichkeitscharakter hat:

 die Datenschutz-Grundverordnung, (insbesondere Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

 das Bundesdatenschutzgesetz (§ 3 BDSG)

 das Bundeswahlgesetz (§ 9 Abs. 4 BWG)

 das Europawahlgesetz (§ 4 EuWG i. V. m § 9 Abs. 4 BWG)

 das Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (§ 12 Abs. 6 KWG LSA)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Welterbestadt Quedlinburg

Fachbereich 2, Recht, Ordnung, Kommunales

Markt 1, 06484 Quedlinburg

Beauftragte für Datenschutz in der Welterbestadt Quedlinburg ist Frau Josephine Ludwig.

Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung

Auskunftsrecht: Ich habe nach Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht gegenüber dem Verantwortlichen.

Recht auf Berichtigung: Ich kann nach Art. 16 DSGVO die Berichtigung fehlerhafter Daten vom Verantwortlichen

verlangen.

Löschung: Ich habe ein Recht auf Löschung bzw. Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO gegenüber dem Verantwortlichen.

Einschränkung der Verarbeitung: Ich habe das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO zu verlangen.

Beschwerderecht: Ich habe das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach Art. 13 Abs. 2 Buchstabe d bzw. Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben. Zuständige

Aufsichtsbehörde ist: Der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt.

Es bestehen ggf. Einschränkungen der o. g. Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe h DSGVO und spezialgesetzlicher Regelungen.

Weitere Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Kontaktdaten des

Datenschutzbeauftragten der Welterbestadt Quedlinburg erhalten Sie unter www.quedlinburg.de. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften dürfen wir Ihre Daten auch für künftige Wahlen speichern. Der Speicherung und

Verarbeitung Ihrer Daten über die jeweilige Wahl hinaus können Sie selbstverständlich jederzeit widersprechen. Richten Sie hierzu einfach einen formlosen Widerspruch

 per Post an: Welterbestadt Quedlinburg, Sachgebiet 2.4 Kommunales,

Postfach 1429, 06472 Quedlinburg, oder

 durch Abgabe in einem Bürgerbüro, einer Verwaltungsstelle, einem Stadtbezirksamt oder einer Dienststelle (der

Welterbestadt Quedlinburg) Ihrer Wahl, oder

 per E-Mail an wahlen@quedlinburg.de.

Wir sind sehr daran interessiert, unsere erfahrenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wieder einzusetzen. Wenn Sie der

Datenspeicherung widersprechen, werden wir Sie nicht mehr über anstehende Wahlen oder aktuelle Themen rund um Wahlen informieren können. Auch die Möglichkeit zur Ehrung als langjähriger Wahlhelfer besteht dann aufgrund fehlender Daten nicht mehr.