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Nebenwohnung anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Siehe auch

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg