Bürgersprechstunde in Anspruch nehmen
Allgemeine Informationen
Alle Einwohnerinnen und Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.