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Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

Allgemeine Informationen

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg