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Wohngelderhöhung beantragen

Bitte beachten Sie:

Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist die Antragstellung nur nach Terminvereinbarung möglich.

Die Anträge können schriftlich und per E-Mail gestellt werden.

Die allgemeinen Sprechzeiten entfallen!

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:

Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.

Teaser

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

• die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

• die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

• die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

• Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid),

• Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

• Nachweis über die Änderung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wohngeldstelle

Sachgebiet 1.4 Kindertagesstätten, Schulen, Wohngeld

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg

Kontakt