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Kindertagesbetreuung abmelden

Sie konnten die Betreuung Ihres Kinds beispielsweise in einer anderen Kindertageseinrichtung sicherstellen? Dann erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Kind von der bisherigen Kindertageseinrichtung abmelden.

Volltext

Wenn Ihr Kind eine Krippe, einen Kindergarten, einen Hort oder eine Kindertagesstätte (KiTa) besucht, müssen Sie Ihr Kind dort abmelden, wenn Ihr Kind dort nicht mehr betreut werden soll. Sie müssen Ihr Kind zum Beispiel abmelden, wenn Ihr Kind in eine andere KiTa gehen soll.

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Zuständige Stelle

Kindertagesstättenverwaltung

Sachgebiet 1.4 Kindertagesstätten, Schulen, Wohngeld

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg

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