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Bauleitpläne im Verfahren

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ 

Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie nachfolgend. Falls keine Bebauungspläne aufgelistet sind, werden momentan keine Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. Bitte schauen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal vorbei.

B-Plan Nr. 40 "Klopstockweg/Bergstraße" - Öffentliche Auslegung - 2. Entwurf

Der Stadtrat der Welterbestadt Quedlinburg hat in öffentlicher Sitzung am 24.08.2023 den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Klopstockweg/Bergstraße" gefasst. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines innerstädtischen urbanen Gebiets für die Errichtung von Wohngebäuden und Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgend abgedruckten Kartenauszug durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.


Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 09.10.2023 bis 13.11.2023

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie den 2. Entwurf des Bebauungsplanes ab sofort auf der städtischen Internetseite einsehen. Zusätzlich liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Klopstockweg/Bergstraße“ im Dienstgebäude Rathaus der Welterbestadt Quedlinburg und im Technischen Rathaus in der Halberstädter Straße 45 (barrierearm) zu folgenden Zeiten aus:

montags und freitags von 8:00 – 13:00 Uhr
donnerstags von 8:00 – 16:00 Uhr
dienstags von 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr.

Im technischen Rathaus in der Halberstädter Str. 45 besteht zudem die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Bei den ausgelegten Unterlagen handelt es sich um

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Klopstockweg/Bergstraße“ vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch abgegeben werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vorbringung mündlich zur Niederschrift.

per E-Mail
rainer.grimm@quedlinburg.de

per Post
Welterbestadt Quedlinburg
Markt 1
06484 Quedlinburg

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei Fassung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 40 „Klopstockweg/Bergstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Welterbestadt Quedlinburg entscheidend. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformation“, das auf der rechten Seite ausliegt.

Plansicherstellungsgesetz:
Unter Anwendung des § 2 Abs, 1 PlanSiG kann von der in der Hauptsatzung geregelten ortsüblichen Bekanntmachungsform abgewichen werden. Die Einsichtnahme der Unterlagen ist nur mit vorheriger Terminabstimmung (03946/905–714) möglich.


Quedlinburg, den 05.09.2023


Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg