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Information zur Sondernutzung für Fahrradständer auf öffentlichen Flächen

Auf Antrag der CDU Stadtratsfraktion vom 29.04.2021 wurde seitens der Verwaltung der Welterbestadt Quedlinburg geprüft, ob Fahrradständer im öffentlichen Raum von der Sondernutzungsgebühr befreit sind, auch wenn diese Werbung enthalten.

Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass dies bereits weitestgehend der Fall ist und im Rahmen der zuständigen Satzungen (Sondernutzungs- sowie Sondernutzungsgebührensatzung) Berücksichtigung findet. Um den Bekanntheitsgrad dieser Regelung zu erhöhen und eine entsprechende Nutzung durch die Gewerbetreibenden zu forcieren, möchten wir Sie hiermit wie folgt informieren:

  • Bei der Aufstellung von Fahrradständern (wie auch bei der Aufstellung von Werbeträgern) im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich um eine Sondernutzung, die gemäß Sondernutzungssatzung zu beantragen ist. Diese kann versagt oder widerrufen werden, wenn städtebauliche Gründe dies erfordern. 

  • Eine Gebührenpflicht und die Höhe der Sondernutzungsgebühren sind in der Sondernutzungsgebührensatzung der Welterbestadt Quedlinburg geregelt. Fahrradständer, die nur den Firmennamen tragen und nicht Werbeträger im Sinne der Satzung sind, sind bereits gebührenfrei.

  • Gemäß Tarifstelle 14b der Sondernutzungsgebührensatzung sind für bewegliche Fahrradständer als Werbeträger je angefangenen qm Verkehrsfläche eine wöchentliche Gebühr von 0,50 € und eine monatliche Gebühr von 2,00 € zu erheben. Bei einer solchen Gebührenerhebung findet Berücksichtigung, dass am Werbeschild Fahrradabstellmöglichkeiten angeboten werden. Im Vergleich dazu wird gem. Tarifstelle Nr. 9g der Sondernutzungsgebührensatzung für Stellschilder (max. Größe 1qm) pro Stück eine monatliche Sondernutzungsgebühr von 15,00 € bzw. eine Mindestgebühr von 25,00 € erhoben.

  • Näheres regeln die entsprechenden Satzungen, die Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.quedlinburg.de/de/ortsrecht.html

  • Rückfragen und Anträge zur Sondernutzung stellen Sie bitte an die folgenden Kolleginnen:
    Cornelia Böhme: 03946 – 905 647 (cornelia.boehme@quedlinburg.de)
    Christin Saegert: 03946 – 905 648 (christin.saegert@quedlinburg.de)