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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

Volltext

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Kosten

keine

Frist

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg