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Hundehaltung abmelden

Volltext

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Kosten

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sachgebiet 1.2 Steuern

Fachbereich 1 Finanzen, Bildung, Jugend und Sport

Markt 1
Rathaus
06484 Quedlinburg

Zuständige Stelle

Gefahrenabwehr und Marktwesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg

Dokumente