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Diebstahl eines Reisepasses melden

Volltext

Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
 

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermeldewesen

Sachgebiet 2.2 Allgemeine Gefahrenabwehr, Gewerbe, Meldewesen, Standesamt

Markt 2
Grünhagenhaus
06484 Quedlinburg