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Berufung Vertreter beim Unterhaltungsverband

Öffentliche Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“

Entsprechend § 55 (2) des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.03.2011 (WG LSA) (GVBI LSA Nr. 08 / 2011), ausgegeben am 24.03.2011, Seite 492 ff, zuletzt geändert am 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372, 374) sowie § 35 der Neufassung der Satzung des UHV "Selke/Obere Bode“ vom 01. Januar 2015, Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Harz in der Ausgabe 11/2015, werden hiermit die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden und der Grundsteuer unterliegenden Flächen aufgefordert, Vorschläge für zu berufende Vertreter und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des
UHV „Selke/Obere Bode“ zu unterbreiten.

Die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer haben ab dem Tag nach der Veröffentlichung innerhalb eines Monats die Gelegenheit, Vorschläge für die zu Berufenden und deren Stellvertreter beim Verband abzugeben.

Die Vorschläge mit Adressenangabe sowie deren Einverständniserklärung sind in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ Kaiserstraße 12 06484 Quedlinburg einzureichen.

gez. Jürgen Baum
Verbandsvorsteher