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Harzer Grauwacke Rieder

Öffentliche Auslegung vom 11.03.2024 bis zum 17.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Weiterführung des Steintagebaus Harzer Grauwacke Rieder“

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH plant als Vorhabenträger die Weiterführung des Gesteinsabbaus Harzer Grauwacke Rieder. Ziel des Vorhabens ist es, den Rohstoff Grauwacke außerhalb der bisher genehmigten Gewinnungsgrenzen nach Osten und Südosten auf einer Fläche von 23,6 ha abzubauen.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat mit Schreiben vom 29.01.2024 die Beteiligung am Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz für dieses Vorhaben eingeleitet. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind die

  1. Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  2. Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standortalternativen und
  3. überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG.

Die Verfahrensunterlagen können

ab dem 11.03.2024 bis zum 17.05.2024

auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales unter nachfolgenden Links eingesehen werden.

Als Langadresse: https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/
Hier unter der Rubrik „Aktuelle Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung“.

Als Kurzadresse: www.lsaurl.de/rvprieder

Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Welterbestadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg, im Bürgersaal (1. OG)
montags und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr
donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
dienstags in der Zeit von 9.00 Uhr – 13.00 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen bis zum 24.05.2024 abzugeben. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch an die E-Mail-Adresse Referat24-MID@sachsen-anhalt.de unter Angabe des Betreffs „RVP Rieder" erfolgen.

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt,
Referat 24 Sicherung der Landesentwicklung,
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)
gerichtet werden.

Quedlinburg, den 02.02.2024

Frank Ruch
Oberbürgermeister
Welterbestadt Quedlinburg