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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) konkretisiert die allgemeinen Darstellungen des Flächennutzungsplans für einen räumlichen Teilbereich.

Der Bebauungsplan schafft Baurecht und hat zur Aufgabe, für einen Teilbereich im Stadtgebiet die baulichen Nutzungen zu steuern. Er setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise verbindlich fest. Weiterhin werden die öffentlichen Verkehrsflächen, die öffentlichen und privaten Grünflächen und die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Verkehrserschließung und die Infrastrukturausstattung. In den Bebauungsplan werden in der Regel gestalterische Vorschriften wie die Festlegung der Gebäudehöhe, der Traufhöhe, und ähnliches integriert. Daneben werden im Bebauungsplan unter anderem die Belange des Immissionsschutzes und der Denkmalpflege behandelt.

Der Bebauungsplan umfasst

  • die Planzeichnung,
  • die textlichen Festsetzungen,
  • die Legende,
  • die Begründung,
  • den Umweltbericht (seit 2001) und
  • die Zusammenfassende Erklärung (seit 2004)

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Welterbestadt Quedlinburg stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung.

Bauleitpläne die sich derzeit in Öffentlichkeitsbeteiligung befinden finden sie hier.

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Verbindliche Auskünfte zu den Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen auf Grundlage der Originaldokumente erhalten Sie auf Anfrage ausschließlich durch das Sachgebiet Bauverwaltung und Stadtentwicklung.