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Umzug nach Quedlinburg nach dem 26.07.2026?

Sie sind neu nach Quedlinburg gezogen? Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Quedlinburg wählen! (Stichtag 26.07.2026)

Wahlberechtigte, die neu nach Quedlinburg zuziehen (oder die ihre Quedlinburger Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 16.08.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Quedlinburg zu wählen. Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung in Quedlinburg hat sich geändert?

Sie sind innerhalb Quedlinburgs umgezogen oder Sie haben Ihre Quedlinburger Nebenwohnung mit Ihrer Quedlinburger Hauptwohnung getauscht: Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.

Sie waren abgemeldet? Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 21.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!

Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Quedlinburg wählen?

Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie

  • deutsch und am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • in ein Quedlinburger Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 26.07.2026 mit Hauptwohnung im Quedlinburger Melderegister gespeichert waren! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!